Generalversammlungen
Aus BürgerEnergie Jena Wiki
Eine Genossenschaft BürgerEnergie Jena eG hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft: Sie wählt den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat beruft den Vorstand. Die Mitglieder der Genossenschaft nehmen ihre Rechte in Bezug auf die Genossenschaft in der Generalversammlung wahr. An ihr können auch nur die Mitglieder der Genossenschaft teilnehmen, d.h. sie tagt nicht öffentlich.
Generalversammlung am 8. Juni 2015
19.00 Uhr im Volkshaus, Raum 10/11, Carl-Zeiß-Platz 15, 07743 Jena
Generalversammlung am 20. Oktober 2014
19.00 Uhr im Volkshaus, Raum 10/11, Carl-Zeiß-Platz 15, 07743 Jena
Bei der Generalversammlung wird die Streichung der Sätze 2 und 3 in § 7 Abs. 2 und damit die Festsetzung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist auf einheitlich 5 Jahre beantragt. Ab sofort werden keine neuen Mitglieder aufgenommen und keine Anteilserhöhungen
genehmigt, bis diese Satzungsänderung rechtskräftig ist.
Generalversammlung am 26. Juni 2014
19.00 Uhr im Volkshaus, Raum 10/11, Carl-Zeiß-Platz 15, 07743 Jena
- 1. Begrüßung, Wahl der Versammlungsleitung, weitere Formalia
- 2. Bericht des Vorstandes über die Aktivitäten und Entwicklung der Genossenschaft
- 3. Bericht über die Prüfung durch den Genossenschaftsverband im März 2014
- (als Gast wird ein Vertreter des Verbandes anwesend sein)
- 4. Jahresabschluss 2013, siehe Anlage
- a. Feststellung des Jahresabschlusses 2013
- b. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
- c. Beschluss über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2013
- einschließlich Höhe und Zeitpunkt der Ausschüttung
- 5. Information zum Wirtschaftsplan 2014 ff., siehe Anlage
- 6. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
- 7. Kreditbeschränkung gemäß § 49 Genossenschaftsgesetz
- 8. Sonstiges
Einladung zur Generalversammlung 26.06.2014
Generalversammlung am 16. Mai 2013
19:30 Uhr in der Panoramagaststätte Schlegelsberg
- 1. Begrüßung, Wahl der Versammlungsleitung, weitere Formalia
- 2. Berichte des Vorstandes über die Aktivitäten und Entwicklung der Genossenschaft
- 3. Bericht über die Prüfung durch den Genossenschaftsverband im März 2013
- (als Gast war Herr Rößner als Vertreter des Verbandes anwesend)
- 4. Jahresabschluss 2012
- a. Feststellung des Jahresabschlusses 2012
- b. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
- c. Beschluss über die Gewinnverwendung-/ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012
- 5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
- 6. Information zum Wirtschaftsplan 2013 ff.
- 7. Sonstiges
Einladung Generalversammlung 16.05.2014
Kurzbericht von der Generalversammlung
BürgerEnergie schüttet erstmals Gewinn aus - Martin Berger nun Aufsichtsrat
Die BürgerEnergie Jena eG beschloss auf ihrer Generalversammlung am vergangenen Donnerstag erstmals eine Gewinnausschüttung in Höhe von vier Prozent. Dies entspricht dem Vorschlag des Vorstandes. Dem Beschluss vorausgegangen war ein alternativer Antrag über eine Ausschüttung in Höhe von 3,5% und eine rege Diskussion mit zahlreichen Wortmeldungen. Stadtwerke-Geschäftsführer Thomas Dirkes nannte die Debatte "spannend und wichtig". Während Anhänger einer geringeren Ausschüttung mehr Geld direkt in erneuerbare Energien investieren wollen, betonte die Mehrheit den Wunsch, ein klares Signal für mehr Bürgerinvestitionen in die Stadtwerke Energie zu setzen und neue Mitglieder zu werben. Mit der Ausschüttung beweise die Genossenschaft die Seriosität ihrer bisherigen Werbeaussagen, so ein Mitglied.
Die BürgerEnergie mit derzeit 717 Mitgliedern setzt auf weiteres Wachstum und will unter anderem mit den öffentlichen BürgerEnergietreffs und ihren Arbeitsgruppen zur Energiewende beitragen – so Vorstandsmitglied Ralf Lang. Genossenschaftsmitglied Johannes Graubner stellte die neue Arbeitsgruppe „Innovative Heizungserneuerung“ vor.
Im Anschluss wurde Martin Berger, vormaliges Vorstandsmitglied, mit großer Mehrheit in den Aufsichtrat gewählt - Nachfolge des Anfang des Jahres früh verstorbenen Jörg Seiler, an dessen Verdienste nochmals erinnert wurde.
Generalversammlung am 17.10.2012
- 2.Berichte des Vorstandes über die Aktivitäten und Entwicklung der Genossenschaft, Schwerpunkt: Mitgliederwerbung
- 3. Wirtschaftliche Entwicklung
- a. Feststellung des Jahresabschlusses 2011
- b. Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages 2011 auf neue Rechnung
- c. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
- d. Information zum Wirtschaftsplan 2012 ff.
- 4. Wahl eines von der Stadt Jena vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds
- 5. Bestätigung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
- 6. Projekte im Bereich Erneuerbare Energien
Einladung Generalversammlung 17.10.2012
Ergebnisse der Generalversammlung 17.10.2012
Generalversammlung am 16.03.2012
- Satzungsänderungen
Bericht Generalversammlung 16.3.2012
Generalversammlung am 20.10.2011
- Satzungsänderungen
- Neuwahl des Aufsichtsrates (Reinhard Guthke, Christian Gerlitz, Joachim Misselwitz, Jörg Seiler, Matthias Stüwe)
Ergebnisse der Generalversammlung am 20.10.2011
Gründungsversammlung am 30.03.2011
- 13 Gründungsmitglieder (die sich im Ergebnis einer öffentlichen Podiumsdiskussion "Bürgerbeteiligung an den Stadtwerken" am 29.11.2010 im Plenarsaal des Rathauses Jena zusammenfanden)
- Satzungsbeschluss
- Wahl des Aufsichtsrats (Reinhard Guthke, Joachim Misselwitz, Jörg Seiler, Friedemann Polzin, Denis Peisker)
Generalversammlung der BürgerEnergie Jena laut Satzung
§4 der Satzung der BürgerEnergie Jena eG enthält folgende Bestimmungen zur Generalversammlung:
(1) Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder durch den Vorstand einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden und enthält eine vorläufige Tagesordnung. Ergänzungen und Änderungen der Tagesordnung müssen spätestens zehn Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Benachrichtigungen erfolgen entsprechend der Festlegung des entsprechenden Mitglieds durch Brief, Fax oder auf elektronischem Wege.
(2) Eine Generalversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn der Aufsichtsrat, 10 % der Mitglieder oder 150 Mitglieder dies in einer von ihnen unterschriebenen Erklärung verlangen. In dieser Erklärung müssen der Zweck und die Gründe für die Einberufung angegeben sein. In gleicher Weise können die Mitglieder verlangen, dass für eine bereits vorgesehene Generalversammlung bestimmte Gegenstände zur Beschlussfassung angekündigt werden (Ergänzung der Tagesordnung).
(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig.
(4) Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(5) Die Generalversammlung bestimmt die Versammlungsleitung auf Vorschlag des Aufsichtsrates.
(6) Die Generalversammlung beschließt über Satzungsänderungen. Soweit durch das Genossenschaftsgesetz oder diese Satzung nicht anders bestimmt, ist dafür eine Mehrheit von 2/3 der Anwesenden erforderlich.
(7) Die Generalversammlung genehmigt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.
(8) Beschlüsse werden gem. §47 Genossenschaftsgesetz protokolliert.
(9) Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie bestimmt ihre Anzahl und Amtszeit. Die Amtszeit beträgt maximal 5 Jahre, Wiederwahl ist zulässig.