BürgerEnergie-Infos 15.02.2013

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Tag sein Vorstandsamt bei der BürgerEnergie niederlegt.
Tag sein Vorstandsamt bei der BürgerEnergie niederlegt.
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== Vorstellung neuer Vorstand Ralf Lang ==
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= Vorstellung neuer Vorstand Ralf Lang =
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Mein Name ist Ralf Lang, Sie kennen mich vielleicht schon von den
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Mein Name ist Ralf Lang, Sie kennen mich vielleicht schon von den BürgerEnergieTreffs. Ich bin 29 Jahre alt und arbeite als Entwickler und Trainer bei einem IT-Unternehmen. In einem bisher einzigartigen demokratischen Projekt Verantwortung für die Herausforderungen unserer Stadtwerke zu übernehmen, war eines der zentralen Motive, die mich Anfang 2012 überzeugten, der BürgerEnergie beizutreten. Seither haben wir unsere Mitgliederzahl mehr als verdoppelt.  
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BürgerEnergieTreffs. Ich bin 29 Jahre alt und arbeite als Entwickler
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und Trainer bei einem IT-Unternehmen. In einem bisher einzigartigen
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demokratischen Projekt Verantwortung für die Herausforderungen unserer
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Stadtwerke zu übernehmen, war eines der zentralen Motive, die mich
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Anfang 2012 überzeugten, der BürgerEnergie beizutreten. Seither haben
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wir unsere Mitgliederzahl mehr als verdoppelt.
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Weiter möchten wir auf einige Fragen zum Ausgabeaufschlag eingehen,
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Weiter möchten wir auf einige Fragen zum Ausgabeaufschlag eingehen, die uns in der letzten Zeit häufig gestellt wurden:  
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== Gilt der Aufschlag nur beim **E**intritt**oder **auch **bei der
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== Gilt der Aufschlag nur beim '''Eintritt''' oder auch bei der '''Erhöhung''' von Anteilen? ==  
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Erhöhung von Anteilen? ==
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Bereits am 20.10.2011 hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat
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*Was muss ich genau tun, um ohne Aufschlag bis 28.2. einzutreten oder
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Bereits am 20.10.2011 hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat durch Beschluss ermächtigt, Zeitpunkt, Höhe und Regelungen des Aufschlages festzulegen. Der Aufsichtsrat hat eine Höhe von 2% auf jeden Anteilswerwerb ab 1.3.2013 festgelegt, das heißt bei_Neueintritt ebenso wie bei einer Anteilserhöhung_.  
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Anteile zu erhöhen?*
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Entscheidend für die Einhaltung des Termins 28.2.2013 ist der Eingang
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der _Erklärung zum Beitritt bzw. zur Anteilserhöhung._ Dabei ist zu
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== Was muss ich genau tun, um ohne Aufschlag bis 28.2. einzutreten oder Anteile zu erhöhen? ==
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haben kann?*
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Die Maximaleinlage beträgt nach Satzung 2% der Gesamteinlagen (bzw.
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früher, als dieser unter 2,5 Mio. € lagen, 50.000 Euro). Gegenwärtig
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104.330 Euro, dies muss _ab_gerundet werden auf das nächstkleinere
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Vielfache von 500,  also beträgt die maximale Einlage derzeit 104.000
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Website <http://www.buergerenergie-jena.de>.
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*Wie ist es beim Verkauf ****von Anteilen **an ein anderes Mitglied:
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Entscheidend für die Einhaltung des Termins 28.2.2013 ist der Eingang der _Erklärung zum Beitritt bzw. zur Anteilserhöhung._ Dabei ist zu beachten, dass die Beitrittserklärung schriftlich im Original bis 28.2. vorliegen muss, das heißt die Postlaufzeit ist zu berücksichtigen. Eine Anteilserhöhung kann hingegen formlos erklärt werden, z.B. durch Nutzung des Formulars auf unserer Website &lt;http://www.buergerenergie-jena.de&gt; oder durch eine E-Mail. Hier muss ebenfalls diese Nachricht bis einschließlich 28.2. eingehen. Sie erhalten dann die jeweilige Bestätigung, d.h. beim Neueintritt die schriftliche Aufnahmebestätigung, bei der Anteilserhöhung die Bestätigung per E-Mail. Darin ist jeweils die _Bankverbindung und die Einzahlungsfrist_ angegeben. _Innerhalb dieser Frist ist dann zu zahlen_, ansonsten müssen wir nachträglich den Aufschlag geltend machen.  
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gibt es**auch da einen Aufschlag**?*
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Hierbei gibt es _keinen Aus__gabeaufschlag_ - die Anteile sind ja
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schon ausgegeben! Der Verkauf von Anteilen an ein anderes Mitglied
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bedarf auch nicht der Zustimmung der Genossenschaft, denn es ist eine
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Angelegenheit allein unter den beteiligten Mitgliedern,
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_einschließlich des Kaufpreises_. Es muss der Genossenschaft
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mitgeteilt werden, _wieviele Anteile im Nennwert __von je 500__Euro_
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von wem auf wen übertragen werden, und wann das geschiet. Der konkret
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gezahlte Kaufpreis ist nicht mitteilungspflichtig. Zu beachten ist,
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dass man beim Verkauf aller Anteile die Mitgliedschaft verliert.
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*Was geschieht**, wenn **jemand ab 1.3. verpflichtet ist, den
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== Wie hoch ist die maximale Einlage, die ein '''einzelnes''' Mitglied haben kann? ==
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Aufschlag zu zahlen, ihn aber nicht mit überweist?
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*In diesem Fall können wir zunächst nur den Erwerb so vieler Anteile
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anerkennen, wie einschließlich Aufschlag bezahlt wurden*.* Wir werden
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dann den ausstehenden Aufschlag einfordern, und wenn er nicht gezahlt
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Beispiel: jemand möchte im März 2013 zwei Anteile erwerben, überweist
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aber nur glatt 1.000 Euro statt 1.020 Euro. Wir werden dann zunächst
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einen Anteil gutschreiben (500 Euro + 10 Euro Aufschlag = 510 Euro)
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und 20 Euro nachfordern. Gehen diese nicht ein, werden 490 Euro zurück
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überwiesen, und es bleibt bei der Gutschrift von einem Anteil.
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Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen haben, warten Sie nicht bis da
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Die Maximaleinlage beträgt nach Satzung 2% der Gesamteinlagen (bzw. früher, als dieser unter 2,5 Mio. € lagen, 50.000 Euro). Gegenwärtig haben wir beispielsweise 5.216.500 Euro Gesamteinlagen, davon 2% sind 104.330 Euro, dies muss _ab_gerundet werden auf das nächstkleinere Vielfache von 500, also beträgt die maximale Einlage derzeit 104.000 Euro. Den jeweils aktuellen Wert der Gesmateinlagen finden auf der Website &lt;http://www.buergerenergie-jena.de&gt;.
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hin: informieren Sie sich auf der Internetseite, schicken Sie uns eine
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Mail oder einen Brief, sprechen Sie uns persönlich an!
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Ich grüße Sie herzlich
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== Wie ist es beim Verkauf von Anteilen an ein anderes Mitglied aus? ==
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Ihr Ralf Lang
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Vorstand
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Gibt es auch da einen Aufschlag? Hierbei gibt es '''keinen Ausgabeaufschlag''' - die Anteile sind ja schon ausgegeben! Der Verkauf von Anteilen an ein anderes Mitglied bedarf auch nicht der Zustimmung der Genossenschaft, denn es ist eine Angelegenheit allein unter den beteiligten Mitgliedern, '''einschließlich des Kaufpreises'''. Es muss der Genossenschaft mitgeteilt werden, ''wieviele Anteile im Nennwert von je 500 Euro'' von wem auf wen übertragen werden, und wann das geschieht. Der konkret gezahlte Kaufpreis ist nicht mitteilungspflichtig. Zu beachten ist, dass man beim Verkauf aller Anteile die Mitgliedschaft verliert.
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== Was geschieht, wenn jemand ab 1.3. verpflichtet ist, den Aufschlag zu zahlen, ihn aber nicht mit überweist?  ==
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In diesem Fall können wir zunächst nur den Erwerb so vieler Anteile
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anerkennen, wie einschließlich Aufschlag bezahlt wurden*.* Wir werden dann den ausstehenden Aufschlag einfordern, und wenn er nicht gezahlt wird, einen eventuellen Restbetrag zurück überweisen. Beispiel: jemand möchte im März 2013 zwei Anteile erwerben, überweist aber nur glatt 1.000 Euro statt 1.020 Euro. Wir werden dann zunächst einen Anteil gutschreiben (500 Euro + 10 Euro Aufschlag = 510 Euro) und 20 Euro nachfordern. Gehen diese nicht ein, werden 490 Euro zurück überwiesen, und es bleibt bei der Gutschrift von einem Anteil.
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Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen haben, warten Sie nicht bis da hin: informieren Sie sich auf der Internetseite, schicken Sie uns eine Mail oder einen Brief, sprechen Sie uns persönlich an!
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Ich grüße Sie herzlich Ihr Ralf Lang Vorstand

Version vom 3. März 2013, 14:17 Uhr

Liebe Mitglieder und Interessenten der BürgerEnergie Jena,

wir melden uns mal ausnahmsweise bereits Mitte des Monats.

Zuerst möchte ich mich Ihnen als neues Vorstandsmitglied kurz vorstellen. Ich folge Martin Berger nach, weil er zum 15. Februar eine neue berufliche Aufgabe als Stadtkämmerer übernimmt und zum gleichen Tag sein Vorstandsamt bei der BürgerEnergie niederlegt.

Inhaltsverzeichnis

Vorstellung neuer Vorstand Ralf Lang

Mein Name ist Ralf Lang, Sie kennen mich vielleicht schon von den BürgerEnergieTreffs. Ich bin 29 Jahre alt und arbeite als Entwickler und Trainer bei einem IT-Unternehmen. In einem bisher einzigartigen demokratischen Projekt Verantwortung für die Herausforderungen unserer Stadtwerke zu übernehmen, war eines der zentralen Motive, die mich Anfang 2012 überzeugten, der BürgerEnergie beizutreten. Seither haben wir unsere Mitgliederzahl mehr als verdoppelt.

Weiter möchten wir auf einige Fragen zum Ausgabeaufschlag eingehen, die uns in der letzten Zeit häufig gestellt wurden:

Gilt der Aufschlag nur beim Eintritt oder auch bei der Erhöhung von Anteilen?

Bereits am 20.10.2011 hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat durch Beschluss ermächtigt, Zeitpunkt, Höhe und Regelungen des Aufschlages festzulegen. Der Aufsichtsrat hat eine Höhe von 2% auf jeden Anteilswerwerb ab 1.3.2013 festgelegt, das heißt bei_Neueintritt ebenso wie bei einer Anteilserhöhung_.

Was muss ich genau tun, um ohne Aufschlag bis 28.2. einzutreten oder Anteile zu erhöhen?

Entscheidend für die Einhaltung des Termins 28.2.2013 ist der Eingang der _Erklärung zum Beitritt bzw. zur Anteilserhöhung._ Dabei ist zu beachten, dass die Beitrittserklärung schriftlich im Original bis 28.2. vorliegen muss, das heißt die Postlaufzeit ist zu berücksichtigen. Eine Anteilserhöhung kann hingegen formlos erklärt werden, z.B. durch Nutzung des Formulars auf unserer Website <http://www.buergerenergie-jena.de> oder durch eine E-Mail. Hier muss ebenfalls diese Nachricht bis einschließlich 28.2. eingehen. Sie erhalten dann die jeweilige Bestätigung, d.h. beim Neueintritt die schriftliche Aufnahmebestätigung, bei der Anteilserhöhung die Bestätigung per E-Mail. Darin ist jeweils die _Bankverbindung und die Einzahlungsfrist_ angegeben. _Innerhalb dieser Frist ist dann zu zahlen_, ansonsten müssen wir nachträglich den Aufschlag geltend machen. 

Wie hoch ist die maximale Einlage, die ein einzelnes Mitglied haben kann?

Die Maximaleinlage beträgt nach Satzung 2% der Gesamteinlagen (bzw. früher, als dieser unter 2,5 Mio. € lagen, 50.000 Euro). Gegenwärtig haben wir beispielsweise 5.216.500 Euro Gesamteinlagen, davon 2% sind 104.330 Euro, dies muss _ab_gerundet werden auf das nächstkleinere Vielfache von 500, also beträgt die maximale Einlage derzeit 104.000 Euro. Den jeweils aktuellen Wert der Gesmateinlagen finden auf der Website <http://www.buergerenergie-jena.de>.

Wie ist es beim Verkauf von Anteilen an ein anderes Mitglied aus?

Gibt es auch da einen Aufschlag? Hierbei gibt es keinen Ausgabeaufschlag - die Anteile sind ja schon ausgegeben! Der Verkauf von Anteilen an ein anderes Mitglied bedarf auch nicht der Zustimmung der Genossenschaft, denn es ist eine Angelegenheit allein unter den beteiligten Mitgliedern, einschließlich des Kaufpreises. Es muss der Genossenschaft mitgeteilt werden, wieviele Anteile im Nennwert von je 500 Euro von wem auf wen übertragen werden, und wann das geschieht. Der konkret gezahlte Kaufpreis ist nicht mitteilungspflichtig. Zu beachten ist, dass man beim Verkauf aller Anteile die Mitgliedschaft verliert.

Was geschieht, wenn jemand ab 1.3. verpflichtet ist, den Aufschlag zu zahlen, ihn aber nicht mit überweist?

In diesem Fall können wir zunächst nur den Erwerb so vieler Anteile

anerkennen, wie einschließlich Aufschlag bezahlt wurden*.* Wir werden dann den ausstehenden Aufschlag einfordern, und wenn er nicht gezahlt wird, einen eventuellen Restbetrag zurück überweisen. Beispiel: jemand möchte im März 2013 zwei Anteile erwerben, überweist aber nur glatt 1.000 Euro statt 1.020 Euro. Wir werden dann zunächst einen Anteil gutschreiben (500 Euro + 10 Euro Aufschlag = 510 Euro) und 20 Euro nachfordern. Gehen diese nicht ein, werden 490 Euro zurück überwiesen, und es bleibt bei der Gutschrift von einem Anteil.

Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen haben, warten Sie nicht bis da hin: informieren Sie sich auf der Internetseite, schicken Sie uns eine Mail oder einen Brief, sprechen Sie uns persönlich an!

Ich grüße Sie herzlich Ihr Ralf Lang Vorstand

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